Bei der Einbeziehung des Rheinlandes in das preußische Staatsgebiet im Jahre 1815 wurden Gemeinden zu Bürgermeistereien zusammengefaßt. Im Raume des späteren Amtes Vettweiß entstanden damals folgende Bürgermeistereien:
Froitzheim mit den Orten Vettweiß, Kettenheim, Froitzheim, Frangenheim und Ginnick Kelz mit den Orten Kelz, Gladbach und Lüxheim Sievernich mit den Orten Sievernich, Disternich und Müddersheim Füssenich mit den Orten Füssenich, Geich und Juntersdorf.
Im Jahre 1932 wurde im Kreis Düren eine Verwaltungsreform durchgeführt. Die Bürgermeistereien Froitzheim, Kelz, Sievernich und Füssenich wurden aufgelöst und zu einem Bürgermeisteramt mit Sitz in Vettweiß zusammengeschlossen. Diesem Bürgermeisteramt wurden außerdem noch die beiden Orte Soller und Jakobwüllesheim aus der ehemaligen Bürgermeisterei Drove zugeteilt. Der Ort Juntersdorf mußte in den Bereich des Bürgermeisteramtes Nideggen abgegeben werden.
Nach dem Kriege wurde das Gemeindeverfassungsrecht nach demokratischen Grundsätzen umgestaltet. Statt "Bürgermeisteramt" hieß es fortan "Amt Vettweiß". 1947 kam der Ort Juntersdorf wieder in den Verwaltungsbezirk Vettweiß zurück und dem Amt Vettweiß gehörten nunmehr 14 Orte an, die alle selbständige Gemeinden waren.
Im November 1966 wurden die Oberkreisdirektoren vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen gebeten, Vorschläge für die kommunale Neugliederung der Kreise zu unterbreiten. Ende 1967 wird ein Gutachten über die "Neugliederung der Gemeinden im Landkreis Düren" vorgelegt.
Dieses Gutachten bestätigt dem Amt Vettweiß die mögliche Erfüllung der Grundversorgungsfunktionen für den Nahbeireich der Amtssitzgemeinde Vettweiß, deutet aber auch schon die Orientierung einiger Orte wie Füssenich und Geich in Richtung Zülpich an, wobei jedoch die Ausrichtung auch dieses Raumes zu dem größeren Wirtschaftsraum Düren festgestellt wird. Weiter heißt es in diesem Gutachten: "Das Amt besitzt mit Vettweiß einen Ort von zentralörtlicher Bedeutung einer ländlichen Mittelpunktgemeinde". Dieses Untersuchungsergebnis findet seine Bestätigung in dem von der Landesregierung am 18.11.1966 aufgestellten Landesentwicklungsplan 1, neugefaßt am 17.12.1970. Darin ist Vettweiß als Gemeinde mit zentralörtlicher Bedeutung für einen Versorgungsbereich bis 10.000 Einwohner ausgewiesen.
Durch den sogenannten Teillösungserlaß des Innenministers NW vom 18.12.1967 wurde den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, unabhängig von einer kommunalen Neugliederung ganzer Kreise freiwillige Zusammenschlüsse vom Landesgesetzgeber bestätigen zu lassen. Mit Ausnahme der Gemeinde Geich haben daraufhin im August und September 1968 alle 13 amtsangehörigen Gemeinden Gebietsänderungsverträge mit dem Ziel eines Zusammenschlusses von 3 Gemeinden (Vettweiß, Müddersheim und Füssenich) beschlossen.
Die oben erwähnten Gebietsänderungsverträge der Gemeinden des Amtes Vettweiß wurden schließlich in den Gesetzentwurf zur Neugliederung von Gemeinden des Kreises Düren aufgenommen. Der Landtag verabschiedete dieses Gesetz am 24.06.1969.
Mit dem 1. Juli entstanden die 3 Gemeinden Vettweiß durch Zusammenschluß der Ortschaften Vettweiß, Froitzheim, Ginnick, Soller, Jakobwüllesheim und Kelz, Müddersheim durch Zusammenschluß der Ortschaften Lüxheim, Gladbach, Müddersheim, Disternich und Sievernich, Füssenich durch Zusammenschluß der Ortschaften Füssenich und Juntersdorf und Zuweisung der Ortschaft Geich.
Im Herbst 1969 wurde das Neugliederungsprogramm mit dem Arbeitstitel "Raum Aachen" in Angriff genommen. Als Abgrenzung dieses Neugliederungsgebietes bestimmte der Innenminister NW den Regierungsbezirk Aachen und den Kreis Euskirchen.
Im September 1970 hatte die Arbeitsgruppe des lnnenministeriums ihre Vorstellungen zur Neugliederung des Raumes Aachen entwickelt. Danach sollte die Gemeinde Füssenich der Stadt Zülpich zugeordnet werden. Diese Zuordnungsabsicht war in der Folgezeit heftig umstritten.
Trotz Mehrheitsentscheidung im Rat der Gemeinde Füssenich für einen Verbleib im Bereich Vettweiß und damit auch im Kreis Düren, gestützt auf das zustimmende Ergebnis einer Bürgerbefragung und unterstützt durch die Beschlüsse der übrigen Vertretungen von Gemeinden, Amt und Kreis, bleibt der Innenminister in seinem Gesetzesvorschlag bei der ursprünglichen Beurteilung.
Am 14.12.1971 verabschiedet der Landtag das "Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Aachen". Das am 01.01.1972 in Kraft getretene Gesetz bestimmt in § 12 die Eingliederung der Gemeinde Füssenich in die Stadt Zülpich. Gemäß § 20 des Gesetzes werden die Gemeinden Vettweiß und Müddersheim zu der neuen Gemeinde Vettweiß zusammengeschlossen.
Die neue Gemeinde ist Rechtsnachfolgerin des gleichzeitig aufgelösten Amtes Vettweiß.
Die Gemeinde besteht aus 11 Ortschaften. Fast kreisförmig umgeben die Ortschaften, und zwar Ginnick, Froitzheim, Soller, Jakobwüllesheirn, Kelz, Lüxheim, Gladbach, Müddersheim, Disternich und Sievernich den zentralen Ort Vettweiß.
Im Gemeindegebiet, das 83,09 Quadratkilometer groß ist, leben zur Zeit rund 9.000 Einwohner. Die Gebietsfläche beträgt im Verhältnis zur Größe des Kreises Düren mit seinen 15 Städten und Gemeinden 9%.
In den einzelnen Ortschaften und verstärkt in Vettweiß werden den Bürgern, vielfältige kommunale Einrichtungen angeboten.
Die besondere Anstrengung der Gemeinde zur Erweiterung und Verbesserung ihrer Infrastruktur sind nach der Zielsetzung ausgerichtet, die Wohnplätze in einer umweltfreundlichen Landschaft weiter auszubauen bzw. zu gestalten. Grundlage dazu sind der Flächennutzungsplan neben einer Anzahl rechtskräftiger und noch festzustellender Bebauungspläne, diese eingebettet in die durch die Flurbereinigung geordneten Gemarkungen, Dorfentwicklungspläne und einen Landschaftsplan. Aufgrund der rechtsverbindlichen Bauleitpläne wurden die Weichen für eine kontinuierliche Fortentwicklung als Wohnsiedlungsbereich gestellt. Der Flächennutzungsplan weist in Vettweiß ein Industrie- und Gewerbegebiet aus.
Die Kanalisation des Gemeindegebietes ist fast abgeschlossen. Zur Zeit sind ca. 98 % der Bevölkerung an das Kanalnetz angeschlossen.
Für den Verkehr ist das Gemeindegebiet durch ein Netz von 12 Gemeindeverbindungsstraßen, 8 Kreis- und Landstraßen sowie die Bundesstraßen 56 und 477 gut erschlossen.
Die Reform des Schulwesens im Lande Nordrhein-Westfalen war auslösendes Moment und Ausgangspunkt für Überlegungen, das Schulangebot im jetzigen Gemeindebezirk Vettweiß den neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Eines der dabei zu lösenden Probleme war die Errichtung einer neuen Hauptschule.
Am 15.06.1971 konnte mit den Bauarbeiten zur Erstellung eines Hauptschulzentrums in Vettweiß begonnen werden.
Der Schulunterricht wurde am 15.10.1973 aufgenommen. Die Hauptschule Vettweiß, mit Turnhalle und Außensportanlagen, stellt sich heute als modernes und leistungsfähiges Schulzentrum dar, dass den Anforderungen, die die heutige Zeit an eine Hauptschule stellt, voll und ganz entspricht. Dem Schulzentrum wurde zwischenzeitlich die Grundschule Vettweiß räumlich angegliedert. Für die Grundschüler stehen weitere Schulen in Kelz und Müddersheim bereit.
In den Ortsteilen Vettweiß, Froitzheim, Gladbach, Disternich und Kelz stehen Zwei- Gruppen-Kindergärten, in Jakobwüllesheim ein Ein-Gruppen-Kindergarten zur Verfügung, die sich in verschiedenen Trägerschaften befinden.
In allen Ortsteilen bestehen Löschgruppen der Freiwillige Feuerwehr. Im aktiven Einsatz sind ca. 140 Feuerwehrleute. Die einzelnen Löschgruppen sind mit modernen Fahrzeugen und leistungsfähigen Löschgeräten ausgerüstet. Zweckmäßige Feuerwehrgerätehäuser stehen in Vettweiß, Froitzheim und Jakobwüllesheim zur Verfügung.
Nahezu 45 Vereine zeugen von einer regen Vereinstätigkeit. Durch die Vereine wird das sportliche, kulturelle und gesellige Leben gepflegt und die örtliche Tradition aufrechterhalten.
Viele der Vereine in den elf Ortschaften haben sich zu Interessengemeinschaften zusammengeschlossen, die neben der Koordination der Festlichkeiten ein Bürgerhaus unterhalten.
Die Gemeinde stellt den Sportvereinen Sportplätze, zum Teil mit leichtathletischen Nebenanlagen, Trainingsbeleuchtung, Umkleide- und Duschräume und zwei Sporthallen zur Verfügung, die allerdings mit dem finanziellen Aufwand der Vereine und dem körperlichen Aufwand der Mitglieder unterhalten werden.
Weiter sind im Gemeindegebiet Schützengesellschaften, Musikvereine, Gesangvereine, Karnevalsgesellschaften, Brieftaubenvereine und ein Obst- und Gartenbauverein vertreten.